Bundesfreiwilligendienst
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Im Bundesfreiwilligendienst (BFD) engagieren sich die Teilnehmer für das Allgemeinwohl, insbesondere im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration und des Zivil- und Katastrophenschutzes (§ 1 BFDG). Er ist 2011 als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit in Deutschland eingeführt worden.
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Ab 2012 besteht diese Gelegenheit auch im Bereich des Hundisburger Schlosses und seiner historischen Garten- und Parkanlagen. Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns in der Schloss- und Gartenverwaltung. Wir verfügen über ein kleines Kontingent von Stellen, deren Nachbesetzung von uns bei entsprechendem Interesse personengebunden beantragt werden kann.